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Unbehandeltes Vollholz (A1)

Unbehandeltes Vollholz (A1) entsorgen – Fachgerecht Entsorgen

Professionelle Entsorgung von Unbehandeltes Vollholz (A1) mit Containerdienst mit Container Bote. Von der Baustelle direkt zur fachgerechten Verwertung – günstig und umweltfreundlich.

Zuletzt aktualisiert am

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Unbehandeltes Vollholz (A1) entsorgen

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Details zu Unbehandeltes Vollholz (A1)

Stammdaten

Abfallart
Holz
Unterkategorie
A1
Einstufung
Sicher
AVV-Schlüssel
17 02 01 Holz
15 01 03 Verpackungen aus Holz
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
Dichte
600 kg/m³
Entsorgungsart
Entsorgen

Vorteile

  • Höchste Verwertungsqualität
  • Stoffliche Verwertung möglich
  • Beste Preise

Auch bekannt als

vollholz naturholz massivholz A1

Was gehört zu Unbehandeltes Vollholz (A1)?

naturbelassene Vollholzbretter
unbehandelte Balken und Kanthölzer
Verschnitt aus naturbelassenem Vollholz
unbehandelte Latten
Holzabschnitte aus unbehandeltem Massivholz
Sägespäne und Hobelspäne aus naturbelassenem Vollholz
Vollholzpaletten, beispielsweise Europaletten oder Industriepaletten aus Vollholz
Transportkisten und Verschläge aus unbehandeltem Vollholz
Obst-, Gemüse- und Pflanzenkisten aus Vollholz
naturbelassenes Vollholz aus Baustellensortimenten
Kabeltrommeln aus Vollholz, sofern sie entsprechend der Altholzverordnung der Kategorie A I zugeordnet werden können

Was gehört nicht zu Unbehandeltes Vollholz (A1)?

lackiertes oder gestrichenes Holz
beschichtetes Holz
verleimtes Holz beziehungsweise Holzwerkstoffe
Spanplatten
OSB-Platten
MDF- und HDF-Platten
Laminat
beschichtete Möbelteile
behandelte Türen und Türzargen
behandelte Fußbodendielen
imprägniertes Holz
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
Bahnschwellen
Leitungsmasten
Holz mit Teerölbehandlung
schadstoffbelastetes Holz
PCB-belastete Holzprodukte
stark verunreinigtes Holz
Dämmstoffe, Kunststoffe, Folien oder Bauschutt

Informationen zu Unbehandeltes Vollholz (A1)

Was du über unbehandeltes Vollholz A1 wissen musst

Holz ist nicht gleich Holz. Für die Entsorgung entscheidet vor allem, ob und wie das Material behandelt wurde. Zur Kategorie A I gehört nur naturbelassenes beziehungsweise lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz. Lackierte, beschichtete, verleimte oder anderweitig behandelte Hölzer gehören bereits anderen Altholzkategorien an. Holz mit Holzschutzmitteln wird grundsätzlich der Kategorie A IV zugeordnet.

Typisches A1-Holz entsteht beispielsweise bei Neubauten, in Zimmereien und Tischlereien, bei Verpackungs- und Transportarbeiten oder beim Zuschnitt von naturbelassenem Vollholz.

Damit dein unbehandeltes Vollholz fachgerecht entsorgt und möglichst hochwertig verwertet werden kann, solltest du es getrennt von behandeltem Altholz und anderen Abfällen sammeln. Fremdstoffe wie Kunststoffe, Folien, Beton, Steine, Papier oder Textilien können die Verwertung behindern und gelten nach der Altholzverordnung als Störstoffe.

Was passiert nach der Entsorgung?

Nach der Abholung gelangt das Altholz zu einer entsprechenden Behandlungs- oder Verwertungsanlage. Dort wird das angelieferte Material kontrolliert und sortiert. Die Zuordnung zur jeweiligen Altholzkategorie erfolgt unter anderem anhand von Sortiment und Herkunft. Störstoffe werden aussortiert. Kann ein Holzabfall nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden, muss er grundsätzlich in eine höhere Altholzkategorie eingestuft werden.

Sauber getrenntes A1-Holz bietet gute Voraussetzungen für eine weitere Verwertung. Die Altholzverordnung sieht für A-I-Holz unter anderem die Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen vor. Daneben kommen - abhängig von Material, Qualität und Anlage - weitere zugelassene stoffliche oder energetische Verwertungswege infrage.

Durch die getrennte Sammlung sorgst du also dafür, dass hochwertiges, unbelastetes Holz nicht unnötig zusammen mit stärker behandeltem Altholz entsorgt werden muss.

Typische Fehler bei der Entsorgung von A1-Holz

Einer der häufigsten Fehler ist, behandeltes Holz zusammen mit naturbelassenem Vollholz in einen Container zu werfen. Besonders bei älteren Holzbauteilen lässt sich auf den ersten Blick nicht immer erkennen, ob Lacke, Beschichtungen, Leime oder Holzschutzmittel vorhanden sind.

Typische Fehler sind:

  • lackiertes oder gestrichenes Holz als A1-Holz zu entsorgen

  • Spanplatten, OSB-Platten oder andere Holzwerkstoffe mit unbehandeltem Vollholz gleichzusetzen

  • imprägniertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz beizumischen

  • stark verschmutztes Holz in den A1-Container zu werfen

  • Kunststoff, Folien, Dämmstoffe, Bauschutt oder andere Fremdstoffe beizumischen

  • Holz unbekannter Herkunft vorschnell als A1 einzustufen

Besonders wichtig: Im Zweifel solltest du das Holz nicht einfach als A1 entsorgen. Lässt sich Altholz nicht eindeutig zuordnen, sieht die Altholzverordnung die Einstufung in eine höhere Altholzkategorie vor.

Warum ist sachgerechte Unbehandeltes Vollholz (A1)-Entsorgung wichtig?

Unbehandeltes Vollholz A1 ist ein wertvoller Rohstoff. Wird es sauber von behandeltem und schadstoffbelastetem Altholz getrennt, stehen hochwertige Verwertungswege offen. Unter anderem kann entsprechend aufbereitetes Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen eingesetzt werden.

Eine falsche Befüllung kann dagegen die Qualität der gesamten Holzfraktion beeinträchtigen. Werden beispielsweise lackierte, beschichtete oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer beigemischt, handelt es sich nicht mehr um eine reine A1-Fraktion. Bei einem Gemisch unterschiedlicher Altholzkategorien richten sich die Anforderungen an die Verwertung grundsätzlich nach der höchsten enthaltenen Kategorie.

Mit einer konsequenten Trennung hilfst du deshalb gleich mehrfach: Du unterstützt eine ressourcenschonende Altholzverwertung, vermeidest unnötige Fehlwürfe und sorgst dafür, dass unbelastetes Vollholz möglichst sinnvoll im Stoffkreislauf bleiben kann.

Tipp vom Container-Boten: Prüfe vor der Bestellung deines Containers, ob wirklich ausschließlich unbehandeltes Vollholz anfällt. Bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten finden sich häufig unterschiedliche Holzarten und Altholzkategorien. Wenn du dir bei einzelnen Materialien unsicher bist, kläre die Zuordnung am besten vor der Befüllung - so vermeidest du Probleme bei der Annahme und mögliche Mehrkosten.
Hinweis: Das fachgerechte Entsorgen von Unbehandeltes Vollholz (A1) ist gesetzlich vorgeschrieben. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

Häufig gestellte Fragen zu Unbehandeltes Vollholz (A1)

Holz entsorgen

9 Fragen
Darf lackiertes oder gestrichenes Holz zusammen mit A1-Holz entsorgt werden?

Nein. Lackiertes, gestrichenes oder beschichtetes Holz gehört nicht in eine reine A1-Holzfraktion. Durch solche Beimischungen kann die gesamte Ladung anders eingestuft werden. Wenn bei deinem Projekt verschiedene Holzarten anfallen, solltest du deshalb vor der Containerbestellung prüfen, welche Altholzkategorien vorhanden sind.

Dürfen Nägel und Schrauben im A1-Holz bleiben?

Kleine Metallbestandteile wie einzelne Nägel oder Schrauben sind bei gebrauchtem Vollholz häufig vorhanden. Ob sie im konkreten Entsorgungsweg akzeptiert werden, hängt jedoch von den Annahmebedingungen des Entsorgers ab. Größere Metallteile und andere Fremdstoffe solltest du grundsätzlich entfernen und getrennt entsorgen.

Dürfen Paletten als unbehandeltes Vollholz A1 entsorgt werden?

Ja, bestimmte Paletten aus unbehandeltem Vollholz können der Altholzkategorie A1 zugeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise viele Vollholzpaletten. Bestehen Paletten jedoch aus Holzwerkstoffen oder sind sie beschichtet, stark verunreinigt oder anderweitig behandelt, kann eine andere Einstufung erforderlich sein. Prüfe deshalb vor der Entsorgung den Zustand und die Beschaffenheit.

Gehören Spanplatten und OSB-Platten zu A1-Holz?

Nein. Spanplatten und OSB-Platten sind Holzwerkstoffe und zählen nicht zu unbehandeltem Vollholz A1. Auch wenn sie optisch weitgehend naturbelassen wirken, enthalten sie Bindemittel beziehungsweise Leime und müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Altholzkategorie entsorgt werden.

Kann ich A1-Holz mit anderen Bauabfällen mischen?

Wenn du einen Container speziell für unbehandeltes Vollholz A1 bestellst, solltest du keine anderen Bauabfälle beimischen. Bauschutt, Dämmstoffe, Kunststoffe, Folien, Metalle oder behandeltes Holz können die Sortierung und Verwertung erschweren und unter Umständen zusätzliche Kosten verursachen. Für eine wirtschaftliche Entsorgung lohnt sich daher eine konsequente Trennung direkt auf der Baustelle.

Was ist unbehandeltes Vollholz A1?

Unbehandeltes Vollholz A1 ist naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz. Es wurde weder lackiert noch beschichtet, imprägniert oder mit Holzschutzmitteln behandelt. Dazu zählen zum Beispiel unbehandelte Bretter, Balken, Latten, Kanthölzer und bestimmte Vollholzpaletten. Sauber getrennt lässt sich A1-Holz besonders gut verwerten.

Was passiert mit unbehandeltem Vollholz nach der Entsorgung?

Nach der Abholung wird das Holz kontrolliert, sortiert und für die weitere Verwertung aufbereitet. Geeignetes A1-Altholz kann beispielsweise zerkleinert und als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Holzwerkstoffen genutzt werden. Eine möglichst sortenreine Sammlung verbessert die Voraussetzungen für eine hochwertige Verwertung.

Welche Holzarten dürfen in einen Container für A1-Holz?

In einen Container für unbehandeltes Vollholz A1 dürfen beispielsweise naturbelassene Bretter, Balken, Latten, Kanthölzer, Holzabschnitte und Verschnitt aus Vollholz. Auch geeignete unbehandelte Vollholzpaletten und Transportkisten können dazugehören. Entscheidend ist, dass das Holz nicht beschichtet, lackiert, verleimt, imprägniert oder anderweitig behandelt wurde.

Woran erkenne ich, ob Holz wirklich unbehandelt ist?

Bei neueren Brettern, Balken oder Verschnitt ist die Beurteilung häufig relativ einfach. Schwieriger wird es bei altem Bauholz. Farbreste, Lasuren, Beschichtungen, Imprägnierungen oder andere Oberflächenbehandlungen können auf eine höhere Altholzkategorie hinweisen. Kannst du die Herkunft oder Behandlung nicht eindeutig feststellen, solltest du das Holz nicht einfach als A1 entsorgen.

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