Gipskartonplatten entsorgen AVV 170802
Gipskartonplatten (Rigips, Gipsfaserplatten, Trockenbauplatten) dürfen nicht in den Bauschutt-Container. Sie werden unter Abfallschlüssel AVV 170802 separat erfasst und einer zertifizierten Verwertung zugeführt. Wir liefern den richtigen Container – Sie befüllen, wir holen ab.
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Gipskartonplatten entsorgen
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+4917688242010Details zu Gipskartonplatten
Stammdaten
- Abfallart
- Baumischabfall
- Unterkategorie
- gipshaltig
- Einstufung
- Vorsicht
- Recycling-Klasse
- AVV 170802
- Dichte
- 800 kg/m³
- Entsorgungsart
- Entsorgen
Vorteile
- Recycelbar
- Sortenrein entsorgbar
- Wiederverwendbar
Typische Container
Auch bekannt als
Was gehört zu Gipskartonplatten?
Informationen zu Gipskartonplatten
Gipskartonplatten entsorgen – was Sie wissen müssen
Gipskartonplatten gehören zu den meistverwendeten Baustoffen im Innenausbau. Ob Trennwände im Büro, abgehängte Decken oder Badezimmerrenovierungen – Rigips fällt in großen Mengen an, sobald gebaut, saniert oder abgerissen wird. Und genau hier beginnt das Problem, das viele erst auf der Baustelle bemerken: Gips darf nicht einfach in den normalen Bauschutt-Container.
Gipskartonplatten werden abfallrechtlich als Baustoff auf Gipsbasis unter dem Abfallschlüssel AVV 170802 eingestuft und müssen getrennt von anderen Bauabfällen erfasst werden. Die Pflicht zur Trennung gilt nicht erst bei der Entsorgung, sondern bereits an der Anfallstelle – also auf der Baustelle selbst. Das schreibt die Gewerbeabfallverordnung vor.
Der Grund ist chemischer Natur: Gips enthält Sulfate. Gelangen diese in den Bauschutt-Container, verunreinigen sie das gesamte Material. Bauschutt mit Gipsanteilen kann dann nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr recycelt werden – und wird von Entsorgungsunternehmen entweder abgelehnt oder deutlich teurer abgerechnet. Wer Gipskartonplatten in den falschen Container wirft, zahlt am Ende doppelt.
Was in den Gips-Container gehört: Gipskartonplatten (Rigips, Knauf und andere Marken), Gipsfaserplatten, Vollgipsplatten, Gipsputz, Baugips und sonstige Baustoffe auf Gipsbasis fallen unter AVV 170802 und können sortenrein entsorgt werden.
Was nicht in den Gips-Container gehört: Gipsplatten mit angeschraubtem Ständerwerk oder Holzkonstruktionen werden zu Baumischabfall – und damit teurer. Gipsfaserplatten enthalten Cellulosefasern und müssen je nach Anlage separat gehalten werden. Gipsplatten mit Asbest, PCB oder anderen gefährlichen Stoffen fallen unter AVV 170801* und erfordern eine Sonderentsorgung.
Grüne, feuchtigkeitsimprägnierte Gipskartonplatten (erkennbar an der grünen Farbe) dürfen gemischt werden, solange der Anteil an Störstoffen wie Silikon unter 5 Prozent bleibt. Bei Überschreitung gilt auch hier: getrennte Erfassung.
Praktischer Hinweis zur Befüllung: Die Container sollten abgedeckt sein. Gips ist feuchtigkeitsempfindlich – nasse Platten verlieren Gewicht und Struktur, was den Entsorgungsprozess erschwert und die Qualität des Recyclinggranulats mindert.
Warum ist sachgerechte Gipskartonplatten-Entsorgung wichtig?
Gips ist ein wertvoller Rohstoff – und einer mit einem wachsenden Versorgungsproblem. Jahrzehntelang lieferten Kohlekraftwerke über die Rauchgasentschwefelung (REA) große Mengen Gips als industrielles Nebenprodukt. Mit dem Kohleausstieg bricht diese Quelle weg. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Gips im Baubereich weiter an. Das macht recycelten Gips aus Bauabfällen zunehmend wichtiger. Das Ergebnis eines funktionierenden Recyclings: Aus alten Gipskartonplatten entsteht RC-Gips in derselben Qualität wie Neuware. Laut EG-Abfall-Rahmenrichtlinie, umgesetzt im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG §6), hat die Wiederverwertung von Gips sogar Vorrang vor der Beseitigung. Die Recyclingquote in Deutschland liegt jedoch noch weit hinter Ländern wie Schweden oder Großbritannien – vor allem, weil auf vielen Baustellen die Trennung nicht konsequent umgesetzt wird.
Was das konkret bedeutet: Wer Gipsplatten in den Bauschutt-Container wirft, blockiert das Recycling des gesamten Containers. Der Sulfatanteil des Gipses macht den aufbereiteten Bauschutt im Straßen- und Erdbau weitgehend unbrauchbar. Das Material landet dann auf der Deponie statt im Wertstoffkreislauf – teurer für den Auftraggeber, schlecht für die Rohstoffbilanz. Die Pflicht zur Trennung ist keine Empfehlung, sondern Vorschrift. Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, Gipsabfälle bereits an der Anfallstelle zu separieren und einer getrennten, hochwertigen Verwertung zuzuführen. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und übernimmt die Mehrkosten für die Fehlbefüllung.
Ein eigener Container für Gipskartonplatten ist daher keine Frage des Komforts – er ist die rechtlich korrekte und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
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