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Was zählt als lackiertes Holz (A3)?

In dieser Kategorie finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Holzentsorgung – von erlaubten Materialien über gesetzliche Vorgaben bis hin zur richtigen Nutzung von Containern.

Holz entsorgen

Was zählt als lackiertes Holz (A3)?

Als lackiertes Holz (A3) gelten Holzabfälle mit einer Oberflächenbehandlung durch Lacke, Farben oder andere Beschichtungen. Dazu gehören beispielsweise lackierte Türen, Türzargen, Möbelteile, Wandverkleidungen, Regalböden oder beschichtete Holzplatten. Die Beschichtung verändert die stoffliche Zusammensetzung des Holzes, weshalb eine getrennte Entsorgung erforderlich ist. Nicht dazu gehören imprägnierte Hölzer oder Holz mit Holzschutzmitteln. Diese fallen meist in die Altholzkategorie A4 und müssen gesondert entsorgt werden.