Dürfen Paletten als unbehandeltes Vollholz A1 entsorgt werden?
In dieser Kategorie finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Holzentsorgung – von erlaubten Materialien über gesetzliche Vorgaben bis hin zur richtigen Nutzung von Containern.
Dürfen Paletten als unbehandeltes Vollholz A1 entsorgt werden?
Ja, bestimmte Paletten aus unbehandeltem Vollholz können der Altholzkategorie A1 zugeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise viele Vollholzpaletten. Bestehen Paletten jedoch aus Holzwerkstoffen oder sind sie beschichtet, stark verunreinigt oder anderweitig behandelt, kann eine andere Einstufung erforderlich sein. Prüfe deshalb vor der Entsorgung den Zustand und die Beschaffenheit.