Ist mineralischer Bauschutt Sondermüll?
Häufige Fragen zur fachgerechten Entsorgung von Bauschutt und mineralischen Abfällen – verständlich erklärt, rechtssicher und praxisnah.
Ist mineralischer Bauschutt Sondermüll?
Nein. Reiner mineralischer Bauschutt gilt nicht als Sondermüll. Er wird gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in der Regel unter AVV 170101 (Beton) oder 170107 (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) geführt. Sonderregelungen gelten nur bei Schadstoffbelastung, beispielsweise durch Asbest oder teerhaltige Bestandteile.