FAQ-Detail

Was zählt zu Ästen und Zweigen gemäß AVV 200201?

Häufige Fragen zur fachgerechten Entsorgung von Ästen und Zweigen (AVV 200201).

Äste, Zweige & Grünschnitt entsorgen

Was zählt zu Ästen und Zweigen gemäß AVV 200201?

Zur AVV 200201 gehören biologisch abbaubare Grünabfälle aus Gärten und Parkanlagen. Dazu zählen Baumäste, Zweige, Strauchschnitt, Heckenschnitt sowie naturbelassener Holzschnitt ohne chemische Behandlung.